Kraftfahrzeugsteuer; Beantragung einer Vergünstigung für schwerbehinderte Personen

Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine vollständige Steuerbefreiung:

  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
    • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
    • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
    • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Ihnen wurde bereits am oder vor dem 31.05.1971 die Kfz-Steuer erlassen und eines der folgenden Merkzeichen steht in Ihrem Schwerbehindertenausweis:
    • Kriegsbeschädigt (Schwerkriegsgeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz)
    • VB = Versorgungsberechtigung (schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR)
    • EB = Entschädigungsberechtigung (Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung)

Voraussetzung für eine Steuerermäßigung um 50 Prozent:

  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
    • G = Gehbehinderung
    • Gl = Gehörlosigkeit
  • Sie verzichten auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und
  • Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis enthält keine entsprechende Wertmarke

Verfahrensablauf

Sie können eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung online über das Zoll-Portal oder schriftlich in Papierform beantragen.

Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung online stellen:

  • Öffnen Sie die Internetseite www.zoll-portal.de und registrieren Sie sich mit Ihrem ELSTER-Konto oder über die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
  • Melden Sie sich an und wählen Sie die Dienstleistung ″Kraftfahrzeugsteuer″ aus.
  • Gehen Sie auf ″Steuervergünstigung verwalten″.
  • Wählen Sie "Steuervergünstigung beantragen" aus.
  • Füllen Sie die notwendigen Felder aus.
  • Laden Sie die Nachweisunterlagen hoch.
  • Sie können zustimmen, dass Sie die Antwort auf Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal erhalten.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie nach der Bearbeitung dort elektronisch abrufen.

Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung schriftlich stellen:

  • Sie können den Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für Menschen mit Schwerbehinderung direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt oder bei der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle stellen.

Schriftlicher Antrag bei der Zulassungsbehörde:

  • Lassen Sie sich bei der Zulassungsbehörde das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" geben.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es.
  • Sie können das Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen direkt bei der Zulassungsbehörde zur Weiterleitung an das zuständige Hauptzollamt abgeben.
  • Das Hauptzollamt prüft anschließend Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Schriftlicher Antrag beim Hauptzollamt:

  • Laden Sie das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" auf der Internetseite der Generalzolldirektion herunter.
  • Drucken Sie den Antrag aus und füllen Sie ihn aus.
  • Schicken Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (als Kopie) per Post, per Fax oder per De-Mail an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder geben Sie die Unterlagen bei einer der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen in Ihrer Nähe ab.
  • Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auch einscannen und mit den nötigen Nachweisen per De-Mail an Ihr zuständiges Hauptzollamt senden.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich online im Zoll-Portal oder formlos schriftlich mitteilen, wenn:

  • die Voraussetzungen für Ihre Steuervergünstigung wegfallen,
  • Ihr steuerbegünstigtes Kraftfahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Kopie der Vorder und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises,
    • bei der schriftlichen Antragstellung das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz" verwenden

    Bei einer Steuerermäßigung um 50 Prozent zusätzlich:

    • Kopie vom Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke

    Wenn eine andere Person Sie vertritt, benötigt diese Person eine gültige Vollmacht von Ihnen.

Formulare

Online-Verfahren

Kosten


  • Abgabe: keine

Rechtsbehelf

  • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im Zoll-Portal möglich.
  • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren.

Stand:05.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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