Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:11.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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