Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern; Beantragung der Zulassung

Ultraleichtluftfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme und Gleitflugzeuge werden zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zusammengefasst. Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern müssen zugelassen werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:

  • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist,
  • bei juristischen Personen und Personengesellschaften außerdem Name und Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim zuständigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.

  • Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung;
  • Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit;
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Fluglehrer unter Angabe iherer Qualifikationen;
  • Name und Anschrift des Flugplatzes;
  • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, unter Angaben von Luftfahrzeugklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
  • Art der Ausbildung, die in der Einrichtung durchgeführt werden soll (theoretische Ausbildung, Flugausbildung, Berechtigungen);
  • Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden;
  • Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung;
  • Erklärung über die Richtigkeit der getätigten Angaben und über die Durchführung der Ausbildung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;

  • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen

    einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe von: Luftfahrzeugeklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Zulassung als Ausbildungseinrichtung für Luftsportgeräteführer des DAeC
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Zulassung als Ausbildungseinrichtung für Luftsportgeräteführer des DULV
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Informationen über die anfallenden Kosten für die Registrierung der Ausbildungseinrichtung sind bei dem zuständigen Verband einzuholen.

Stand:30.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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