Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen (siehe unter "Unterlagen").

Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen über den tatsächlichen und/oder festgelegten Einzugsbereich

  • Unterlagen über die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl

  • Unterlagen über den Raumbedarf der Schule der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung

Stand:10.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Für Sie zuständig

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Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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