Verhinderungspflege; Beantragung der Übernahme der Kosten für eine Ersatzpflege
Kann Ihre private Pflegeperson Sie aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht pflegen, zahlt Ihre Pflegekasse in bestimmten Fällen die Kosten für eine Vertretung.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie werden von einer privaten Pflegeperson häuslich gepflegt.
- Sie sind mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
- Die verhinderte Pflegeperson pflegt Sie seit mindestens 6 Monaten.
- Die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Sie reichen den Antrag auf Ersatzpflege bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Während der Ersatzpflege lassen Sie sich von der Pflegeperson oder dem Pflegedienst Quittungen oder Rechnungen ausstellen.
- Nach der Ersatzpflege reichen Sie die originalen Quittungen oder Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
- Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen den Erstattungsbetrag.
Fristen
Sie können den Antrag auf Ersatzpflege sowohl vor Inanspruchnahme der Ersatzpflege als auch nachträglich stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 3 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Für den Antrag auf Ersatzpflege müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
Die Kosten der Ersatzpflege weisen Sie gegenüber der Pflegekasse mit originalen Rechnungen, oder durch Quittungen oder anderen Zahlungsbelegen wie beispielsweise Kontoauszügen nach. Die Zahlungsbelege können Sie formlos oder per Formular bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:20.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Gesundheit
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt