Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise.

Fristen

Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Fahrausweise

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

  • Fahrtkostenerstattung Schulweg

    Sie können online eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten beantragen, den Verlust einer Zeitkarte melden oder bei einem Umzug Ihre Daten ändern.

Stand:28.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der kreisfreien Stadt München

Für Sie zuständig

Landeshauptstadt München

Hausanschrift
Marienplatz 8
80331 München

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Postanschrift

Telefon
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Telefax
+49 (0)89 233-26458