Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

wahlweise Widerspruch bei der Gemeinde oder unmittelbar Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:30.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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