Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung

Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Daueraufenthaltsbescheinigung:

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder die Staatsangehörigkeit einer der EWR-Staaten Island, Liechtenstein oder Norwegen.
  • fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (in den in § 4a Abs. 2 FreizügigkeitsG/EU geregelten Fällen ggf. schon vorher)

Aufenthaltskarte:

  • drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Familienangehörige) eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers
  • Begleitung dieses EU-Bürgers bzw. Nachzug zu diesem

Daueraufenthaltskarte:

  • drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Familienangehörige) eines daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürgers
  • mit dem daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürger fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Hinweis: Je nach den Umständen des Einzelfalls sind evtl. weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Ausländerbehörde nach.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • für Aufenthaltskarte:

    • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde/Geburtsurkunde für jedes Kind - falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk
    • bei fremdsprachigen Urkunden: beglaubigte deutsche Übersetzung. Nur bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.
    • evtl. Meldebestätigung des EU-Bürgers, den die Familienangehörigen begleiten oder dem sie nachziehen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

Kosten

  • Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro

    Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro

    Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro

Stand:14.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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