Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Daueraufenthaltsbescheinigung:
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder die Staatsangehörigkeit einer der EWR-Staaten Island, Liechtenstein oder Norwegen.
- fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (in den in § 4a Abs. 2 FreizügigkeitsG/EU geregelten Fällen ggf. schon vorher)
Aufenthaltskarte:
- drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Familienangehörige) eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers
- Begleitung dieses EU-Bürgers bzw. Nachzug zu diesem
Daueraufenthaltskarte:
- drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Familienangehörige) eines daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürgers
- mit dem daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürger fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Hinweis: Je nach den Umständen des Einzelfalls sind evtl. weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Ausländerbehörde nach.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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aktuelles biometrisches Passfoto
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für Aufenthaltskarte:
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde/Geburtsurkunde für jedes Kind - falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk
- bei fremdsprachigen Urkunden: beglaubigte deutsche Übersetzung. Nur bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.
- evtl. Meldebestätigung des EU-Bürgers, den die Familienangehörigen begleiten oder dem sie nachziehen
-
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
Kosten
Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro
Stand:26.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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