Masseur/Masseurin und medizinische Bademeister/Bademeisterin; Beantragung der Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten/Praktikantinnen

Kliniken oder Praxen, die Praktikanten für den Beruf des Masseurs/der Masseurin und des medizinischen Bademeisters/der medizinischen Bademeisterin aufnehmen möchten, benötigen eine Ermächtigung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Um eine solche Ermächtigung zu erhalten muss die Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Patienten in der zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Zahl und Art
  • eine ausreichende Anzahl Masseure und medizinische Bademeister und, soweit ein solcher nicht zur Verfügung steht, eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten
  • die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • eine der medizinischen Entwicklung entsprechende apparative Ausstattung

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung, je nach Ort der Einrichtung, gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:05.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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