Masseur/Masseurin und medizinische Bademeister/Bademeisterin; Beantragung der Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten/Praktikantinnen
Kliniken oder Praxen, die Praktikanten für den Beruf des Masseurs/der Masseurin und des medizinischen Bademeisters/der medizinischen Bademeisterin aufnehmen möchten, benötigen eine Ermächtigung.
Voraussetzungen
Um eine solche Ermächtigung zu erhalten muss die Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Patienten in der zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Zahl und Art
- eine ausreichende Anzahl Masseure und medizinische Bademeister und, soweit ein solcher nicht zur Verfügung steht, eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten
- die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen
- eine der medizinischen Entwicklung entsprechende apparative Ausstattung
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung, je nach Ort der Einrichtung, gestellt werden.
Regionale Ergänzung (Regierung von Schwaben)
Bitte stellen Sie den Antrag auf Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten beim zuständigen Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt leitet nach Begehung der Einrichtung und Zustimmung den Antrag an die Regierung von Schwaben weiter, welche im Anschluss die Ermächtigung erteilt.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:05.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt