Alleinerziehende; Beantragung des Entlastungsbetrags

Allein stehende Steuerpflichtige können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind alleinstehend und zu ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht.

Verfahrensablauf

  • Beim Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern wird der Entlastungsbetrag durch Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt. 
  • Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder zu verwenden.
  • Der Entlastungsbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt. 
  • Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

 

Fristen

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 2.9.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: , Identifikationsnummer (§ 139b AO) des Kindes

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

Kosten

  • keine

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

Zentralfinanzamt Nürnberg

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