Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
  • geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis

Verfahrensablauf

Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.

Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.

Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.

Fristen

Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

Kosten

  • Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig

Stand:03.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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