Ausländische Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen; Informationen zur Führung

Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist für die Durchführung eines Verfahrens zur Genehmigung der Führung ausländischer Grade nur zuständig, soweit auf Grund des Bundesvertriebenengesetzes hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, finden Sie weitere Informationen hierzu auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (siehe "Weiterführende Links").  

Über weitere Einzelheiten und Sonderregelungen gibt Ihnen das Informationsblatt (siehe "Weiterführende Links") Auskunft. Jeweils aktuelle Informationen hierzu können Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst abrufen (siehe "Weiterführende Links").

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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