Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
            
            
                
                    
                        Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Gebührenpflicht sind Eingentümer des Grundstücks oder andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    (fakultatives) Widerspruchsverfahren
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:14.10.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
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