Psychotherapeut/-in; Beantragung der Zulassung zur staatlichen Prüfung (altes Recht)

Die psychotherapeutische Ausbildung schließt mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab. Um sich für die Prüfungsteilnahme anzumelden, ist ein entsprechender Zulassungsantrag zu stellen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wenn eine psychotherapeutische Ausbildung erfolgreich durchlaufen worden ist und die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise vorliegen, können Sie sich zur Staatsprüfung anmelden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung ist beim Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie zu stellen.

Dem Antrag sind die in § 7 PsychTh-APrV / KJPsychTh-APrV genannten Nachweise in amtlich oder notariell beglaubigter Form beizufügen. Die beiden Falldarstellungen (jeweils vierfach) mit Deckblatt (jeweils ein Original und drei Kopien) müssen nicht gebunden oder in Aktenmappen gepackt sein. Heftklammern genügen völlig.

Das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie sendet dem Antragsteller die Ladung zur Prüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) zu.

Besondere Hinweise

Im Antragsformular ist eine Anschrift anzugeben, an die die Ladungen sowie nach Abschluss der Prüfung das Prüfungsergebnis zugestellt werden können. Falls sich nach der Einreichung des Antrags die Anschrift ändert, ist die neue Adresse unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Ggf. kann es sinnvoll sein, bei der Post einen Nachsendeantrag zu stellen. Im Falle der Abwesenheit sollte dafür gesorgt werden, dass eine empfangsberechtigte Person eine entsprechende Postvollmacht zur Entgegennahme von Einschreibsendungen besitzt.

Fristen

Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10.01., für die Herbstprüfung bis spätestens 10.06. einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    (beglaubigte Kopie, kein Original!)

  • wenn der jetzt geführte Name von dem in der Geburtsurkunde eingetragenen abweicht: Nachweis über die Namensführung, z. B. Bescheinigung über die Eheschließung oder Auszug aus dem Familienbuch

    (beglaubigte Kopie, kein Original!)

  • Psychologische/r Psychotherapeut/in: Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt

    (beglaubigte Kopie, kein Original!)

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in: Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft(en), Bildungswissenschaft(en) oder Psychologie

    (beglaubigte Kopie, kein Original!)

  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen

  • zwei Falldarstellungen, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Stand:29.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Für Sie zuständig

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