Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Allgemein setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass

  • der Lebensunterhalt gesichert ist,
  • die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt,
  • soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
  • die Passpflicht nach § 3 AufenthG erfüllt wird;

sowie, dass der Ausländer

  • mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
  • die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung. Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist.

Fristen

Visumpflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.


Für den konkreten Aufenthaltszweck von der Visumpflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt

  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum

  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz

  • Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde

  • ggf. weitere Unterlagen

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

  • Amt für Migration und Integration - Aufenthaltstitel beantragen

    Wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Staates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und längerfristig in Deutschland bleiben möchten, benötigen Sie dazu einen sog. Aufenthaltstitel, den Sie online beantragen können.

  • Amt für Migration und Integration - Aufenthaltserlaubnis Auflagenänderung Antrag

    Die Aufenthaltserlaubnis wird - teilweise - mit bestimmten Beschränkungen erteilt. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder der erlaubte Studiengang, nennt man Auflagen. Eine Änderung können Sie hier vollelektronisch mit dem Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragen.

  • Amt für Migration und Integration - Terminabsage oder Terminverschiebung

    Termine beim Amt für Migration und Integration können digital verschoben oder abgesagt werden.

  • Amt für Migration und Integration - Deutsches Passersatzpapier - Antrag

    Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen in Deutschland anerkannten und gültigen Pass oder Reisepass zu besitzen. Als Ersatz für einen Nationalpass können Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen einen deutschen Reisepass erhalten. Der Antrag kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" gestellt werden.

  • Amt für Migration und Integration - Sperrvermerk Ausbildung und Studium - Aufhebung Antrag

    Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit: - Pass - Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt - Kopie des Sparkontos mit Sperrvermerk Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Kosten

  • Erteilung:

    • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
    • Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro

    Verlängerung:

    • von bis zu drei Monaten: 96 Euro
    • von mehr als drei Monaten: 93 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:25.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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