Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung über die Altersgrenze hinaus

Bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung die Verlängerung ihrer Bestellung über die Altersgrenze hinaus beantragen.

Beschreibung

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung ihre Bestellung über das Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus bis zum 70. Lebensjahr verlängern.

Diese Möglichkeit ist in § 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt.

Voraussetzungen

Der/die Antragsteller/-in muss:

  • die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
  • die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten und
  • gesundheitlich geeignet sein.

Bei der Antragstellung ist die gesetzliche Höchstdauer einer Bestellung zu berücksichtigen:

  • Ablauf der siebenjährigen Bestellungszeit oder
  • Ablauf des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird.

 

Verfahrensablauf

Der Antrag muss rechtzeitig von dem/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in schriftlich oder elektronisch (siehe unter „Formulare“ oder „Online-Verfahren") bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Bestellungsbehörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen. Sofern diese vorliegen, wird die Behörde die Verlängerung mit einem kostenpflichtigen Bescheid vornehmen.

Die Verlängerung ist durch die zuständige Behörde öffentlich bekannt zu machen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitzuteilen. Der Weiterleitung kann widersprochen werden..

Besondere Hinweise

Die Bestellungsbehörde kann die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens auf Kosten des Bevollmächtigten über die gesundheitliche Eignung verlangen, falls sie an der Selbsteinschätzung der gesundheitlichen Eignung zweifelt.

Fristen

Der Antrag für die Verlängerung muss sechs Monate vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird, vgl. § 10 Abs. 1 SchfHwG) gestellt werden.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Bezirksschornsteinfeger Verlängerung Bestellung über 67 Jahre - Antrag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Die Gebühr für die Verlängerung der Bestellung zum/zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:02.06.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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