Familien in Not; Beantragung von Hilfen

Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind, können als Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • unverschuldete Notlage
  • Mitwirkungsbereitschaft zur Problemlösung
  • dauerhafte Konsolidierung der wirtschaftlichen und sozialen Lage zu erwarten
  • gesetzliche Leistungen und sonstige Hilfen nicht vorgesehen oder nicht ausreichend
  • Befürwortung durch geeignete Institution
  • mindestens sechs Monate ständigen Aufenthalt in Bayern
  • mindestens ein Familienmitglied hat die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Unterstützung hält sich in den Grenzen des § 53 Abgabenordnung

Verfahrensablauf

Hilfesuchende können sich direkt an die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" (Stiftungsverwaltung) wenden, bei Aussicht auf Erfolg wird ein Antrag zugesandt.

Auch die örtlich zuständige Gemeinde, die Sozialhilfeverwaltungen, die Jugendämter, die Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen, die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen oder andere öffentliche Institutionen, die sich für die Behebung bzw. Linderung der Notlage engagieren, nehmen als Übermittlungsboten die ausgefüllten Vordrucke entgegen und leiten sie an die Stiftung weiter.

Die Hilfesuchenden haben geeignete Nachweise vorzulegen.

Die Leistungen sollen in geeigneten Fällen in Teilzahlungen ausgezahlt werden.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Für Sie zuständig

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