Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Aussetzung der Abschiebung kommt aus unterschiedlichen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen in Betracht. Eine Duldung erhält insbesondere, wer Deutschland verlassen muss, aber (noch) nicht abgeschoben werden kann, zum Beispiel weil kein Pass vorliegt, wegen einer Erkrankung oder weil es keinen Weg gibt, eine Region anzufliegen.

Sie wird verlängert, wenn die Abschiebung weiterhin unmöglich ist.

Fristen

Die Verlängerung der Duldung muss vor deren Ablauf erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

Kosten

  • Ausstellung einer Duldungsbescheinigung:

    • nur als Klebeetikett: 58 Euro
    • mit Trägervordruck: 62 Euro

    Erneuerung einer Duldungsbescheinigung:

    • nur als Klebeetikett: 33 Euro
    • mit Trägervordruck: 37 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:25.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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