Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit

  • Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung

    in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer

Kosten

  • ca. 150 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Klage zum Verwaltungsgericht

Stand:14.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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