Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger
            
            
                
                    
                        Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:
 - Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
- Bescheinigung über Berufsqualifikation
- Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.
 
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Nachweis über die Staatsangehörigkeit 
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                            Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:28.04.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
                
    
  
             
            
            
                
                    
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