Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu erteilen, wenn

  • er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel ununterbrochen im Bundesgebiet aufhält,
  • sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
  • er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
  • er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen und
  • er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt

  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum

  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz

  • Nachweis über abgeschlossenen Integrationskurs

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

  • Amt für Migration und Integration - Daueraufenthaltsrecht Bürgerinnen und Bürger der EU Bescheinigung Antrag

    Wenn sich Bürgerinnen und Bürger der EU länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Eine Bescheinigung darüber kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie - die Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument - einen Nachweis über den Grund für den Antrag Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, ob Sie weitere Nachweise vorlegen müssen.

Kosten

  • 109 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:30.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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