Jägerprüfung; Anmeldung

Die Jägerprüfung ist eine Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins ist.

Beschreibung

Voraussetzungen

Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.

Fristen

Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur staatlichen Jägerprüfung in Bayern
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur Wiederholung der staatlichen Jägerprüfung in Bayern
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Die Gebühr für die landeseinheitlich stattfindenden Prüfungen beträgt 280 Euro.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:29.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Kleines Bayerisches Staatswappen

Für Sie zuständig

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut Dienstort Landshut

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