Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 8 AFBG.

  • Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern grundsätzlich eine Aufstiegsfortbildung. Wer bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert hat, verliert hierdurch nicht den Förderanspruch.
  • Wurde bereits ein Fortbildungsziel nach dem AFBG gefördert, wird die Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel im Sinne des AFBG gefördert, wenn das angestrebte Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe im Sinne des § 53a des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42a der Handwerksordnung angestrebt wird. Eine Förderung kann nacheinander auf allen drei Stufen einmal erfolgen, wenn das angestrebte weitere Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe angestrebt wird (also Reihenfolge DQR 5 – DQR 6 – DQR 7, nicht jedoch erst DQR 7 und dann DQR 6).

Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch (siehe unter Online-Verfahren) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Sofern zur Entscheidung über den Antrag noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorgelegt wurden, wird das Amt für Ausbildungsförderung mit diesem Kontakt aufnehmen und um Vorlage der fehlenden Unterlagen bitten. Andere Behörden werden grundsätzlich nicht beteiligt.

Fristen

Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Der Unterhaltsbeitrag wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

Bearbeitungsdauer

Bei der Bearbeitungsdauer bzw. der gesamten Durchlaufzeit zwischen Antragstellung und Erlass des Bewilligungsbescheides ist mit ca. 6 bis 8 Wochen zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzahl und Art der erforderlichen Unterlagen ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen und der Art der Ausbildung

    Es können z. B. folgende Unterlagen erfoderlich sein:

    • Angaben zum Einkommen und Vermögen
    • Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners
    • Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer
    • Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang
    • Nachweis eines Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme
    • Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit
    • Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen

Formulare

  • Formular, bayernweit: Aufstiegs-BAföG - Antragsformulare
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Aufstiegs-BAföG online

    Dieses Angebot unterstützt Sie durch Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügen, können Sie die Formblätter sowie die beizufügenden Unterlagen, elektronisch an die zuständige Behörde senden. 

  • AFBG Digital

    Über AFBG Digital haben Sie die Möglichkeit, Ihren AFBG-Antrag unkompliziert über den Internetbrowser Ihres PC oder Tablets zu erstellen, zu bearbeiten und elektronisch zu versenden. Sie müssen sich mit Ihrer BundID anmelden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Wahlmöglichkeit zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung

Weiterführende Links

Stand:29.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

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