Niederlassungserlaubnis; Beantragung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.
§ 9 Abs. 2 AufenthG regelt die Voraussetzungen für die im Regelfall erteilte Niederlassungserlaubnis. Voraussetzungen sind u.a.,
- dass der Ausländer seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- der Lebensunterhalt gesichert ist,
- der Ausländer mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat,
- der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
- er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
- er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Daneben sieht das Aufenthaltsgesetz für bestimmte Aufenthaltszwecke spezielle Regelungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vor, bei denen zum Teil abweichende Voraussetzungen vorliegen müssen.
Erforderliche Unterlagen
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Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
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gültiger Pass
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
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Nachweis über ausreichenden Wohnraum
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Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Kosten
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 Euro
- Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124 Euro
- Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen: 113 Euro
Stand:30.06.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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