Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.

Beschreibung

Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Landrat. Er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.

Stand:14.02.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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