Voraussetzungen
Als Erschließungsgebiet kommen Bereiche einer Gemeinde in Frage, die noch nicht mit einem Next Generation Access Network (NGA-Netz), versorgt sind (sog. "weißer Fleck") oder mit nur einem NGA-Netz versorgt sind (sog. "grauer Fleck") und bestimmte Mindestbandbreiten ("Aufgreifschwellen") unterschreiten.
Private Anschlüsse in grauen oder weißen Flecken sind förderfähig, wenn sie noch nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt sind.
Gewerbliche Anschlüsse in grauen oder weißen Flecken sind förderfähig, wenn sie noch nicht mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch (d.h. im Down- und Upload) versorgt sind und auch noch nicht mit mehr als 500 Mbit/s im Download versorgt sind.
Für Kommunen mit Supervectoring-Versorgung im Gemeindegebiet bestehen weitere Einschränkungen.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist klar in 9 Module strukturiert. Zur Unterstützung der Kommunen stehen zahlreiche Musterdokumente und ergänzende Leitfäden zur Verfügung (siehe unter "Weiterführende Links").
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
- Gemeinde ermittelt die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß Vorgaben BayGibitR und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wird eine Übersichtskarte erstellt.
2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
- Gemeinde veröffentlicht die Adressliste und Karte aus der Bestandsaufnahme zusammen mit Abfrage zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen der Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren. Die Äußerungsfrist von mindestens einem Monat ist auf Nachfrage zu verlängern.
- Gemeinde fordert Netzbetreiber auf, sich zu Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung zu äußern.
3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung
- Gemeinde veröffentlicht das Ergebnis der Markterkundung gemäß Musterdokument.
4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
4a. im Wirtschaftlichkeitslückenmodell:
- Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren, Gemeinde macht hier u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für die zu versorgenden Adressen.
- Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Gemeinde beauftragt Bayerisches Breitbandzentrum mit der Plausibilisierung der Angebote.
4b. im Betreibermodell:
- Gemeinde veröffentlich die Bekanntmachung zur Auswahl eines Netzbetreibers (Pächters) und gibt mögliche Anschlusspunkte vor.
- Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren des Netzbetreibers: Gemeinde beauftragt Bayerisches Breitbandzentrum mit der Plausibilisierung der Angebote.
- Gemeinde schließt Kooperationsvertrag mit Netzbetreiber. (Hinweis: Vertrag wird erst mit Erlass des Zuwendungsbescheids wirksam.)
- Gemeinde plant in Abstimmung mit dem künftigen Pächter die zu errichtende passive Infrastruktur (ggf. Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich).
- Gemeinde veröffentlicht die Ausschreibung zur Errichtung der passiven Infrastruktur.
5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
- Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung der künftigen Netzbetreiber.
6. Verfahren bei Bezirksregierung
- Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
- Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid.
7. Kooperationsvertrag bzw. Beauftragung Bau
7a. im Wirtschaftlichkeitslückenmodell:
- Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
7b. im Betreibermodell:
- Gemeinde beauftragt die Errichtung der passiven Netzinfrastruktur. (Hinweis: Zum Kooperationsvertrag siehe 4b.)
8. Veröffentlichung Fördersteckbrief
- Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar.
9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
- Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung.
- Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung werden für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht.