Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen. Daneben ist jeder Einzelne gefordert eigene Vorbereitungen zu treffen, um dadurch Schäden zu vermeiden oder zu verhindern.

Beschreibung

Über Ihr Wasserwirtschaftsamt erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.

Stand:02.05.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Für Sie zuständig

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Hausanschrift
Königstr. 19
83022 Rosenheim

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Postanschrift
Königstr. 19
83022 Rosenheim

Telefon
+49 (0)8031 305-01

Telefax
+49 (0)8031 305-179

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