Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung

Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband in Bayern
  • Ärztliche Approbation
  • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist online über das „Meine-BLÄK-Portal“ zu stellen. Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesärztekammer eingereicht werden.

Fristen

Bei der Antragsstellung sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsbestimmungen für die Inanspruchnahme der bisherigen Weiterbildungsordnung zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und kann daher individuell stark variieren. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen gelten jedoch die gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen:

    • Weiter­bil­dungs­zeug­nisse über die anrech­nungs­fä­hi­gen Zeiten (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
    • Doku­men­ta­ti­ons­bo­gen/Logbuch (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
    • ggf. Kurs­nach­weise, sofern die Weiter­bil­dungs­ord­nung Kurse verlangt (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)

Online-Verfahren

Kosten

  • Das Verfahren zur Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist grundsätzlich kostenfrei.

    Sollen im Rahmen des Antrags Tätigkeiten im Ausland bewertet werden, wird jedoch eine aufwandsbezogene Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer erhoben. Eine Mindest­ge­bühr von 125,00 EUR ist bei Antrag­stel­lung fällig; sie wird bei Been­di­gung in der Schluss­rech­nung berück­sich­tigt. Die maxi­male Gebühr beträgt 1000,00 EUR.

Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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