Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung
Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband in Bayern
- Ärztliche Approbation
- Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist online über das „Meine-BLÄK-Portal“ zu stellen. Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesärztekammer eingereicht werden.
Fristen
Bei der Antragsstellung sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsbestimmungen für die Inanspruchnahme der bisherigen Weiterbildungsordnung zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und kann daher individuell stark variieren. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen gelten jedoch die gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Kosten
Das Verfahren zur Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist grundsätzlich kostenfrei.
Sollen im Rahmen des Antrags Tätigkeiten im Ausland bewertet werden, wird jedoch eine aufwandsbezogene Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer erhoben. Eine Mindestgebühr von 125,00 EUR ist bei Antragstellung fällig; sie wird bei Beendigung in der Schlussrechnung berücksichtigt. Die maximale Gebühr beträgt 1000,00 EUR.
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:03.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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