Blaue Karte EU; Beantragung
            
            
                
                    
                        Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsgeberwechsel sowie der Familiennachzug gestaltet sich einfacher.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter  Make it in Germany 
Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen: 
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                            gültiger Pass 
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                            aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) 
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                            Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht 
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                            Nachweis über Krankenversicherungsschutz 
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                            Nachweis des Hochschulabschlusses 
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                            Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
- Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:21.08.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
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