Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Beschreibung

Voraussetzungen

Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind in einer Pflegefamilie.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld.

Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Unterhaltszahlungen werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.

Besondere Hinweise

Der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V. ist ein Zusammenschluss von Pflegepersonen. Er berät und unterstützt diese in allen Fragen.

Fristen

keine

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:22.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der kreisfreien Stadt München

Für Sie zuständig

Landeshauptstadt München

Hausanschrift
Marienplatz 8
80331 München

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift

Telefon
+49 (0)89 115

Telefax
+49 (0)89 233-26458