Pflegefachfrau/Pflegefachmann; Beantragung einer Ausbildungsverkürzung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Durch die verkürzte Pflegeausbildung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos schriftlich (postalisch oder per Mail) bei der zuständigen Regierung gestellt werden.

Besondere Hinweise

Über die Aufnahme an die Pflegeschule wird gesondert von der Schulleitung entschieden, daher muss mit dieser vorab ein Gespräch geführt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)

    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile

Kosten

  • Entscheidungsgebühr: ab 5,00 EUR

Weiterführende Links

Stand:10.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Für Sie zuständig

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