Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
            
            
                
                    
                        Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
- zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Liste.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    - für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
 
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Nachweis über Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" als Angehöriger einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens bzw. Abschlussurkunde Studium der Fachrichtung Hochbau 
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                            Nachweise über zweijährige Praxis in der Entwurfplanung von Gebäuden 
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                            Führungszeugnis
                            
                            
                    
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
- Nichtmitglieder: 414,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:17.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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