Geldwäsche; Erstattung einer Verdachtsmeldung

Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie haben Anhaltspunkte dafür, dass
    • Vermögenswerte illegaler Herkunft sind oder Vermögenswerte möglicherweise im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen oder  
    • eine Vertragspartnerin oder ein Vertragspartner hat Ihnen gegenüber nicht offengelegt, ob sie oder er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.

Verfahrensablauf

Verdachtsmeldungen müssen Sie der FIU grundsätzlich online über das Anwendungsprogramm "goAMLWeb" schicken. Es dient Ihnen als Meldeportal. Die Abgabe einer Meldung auf dem amtlichen Formular per Fax ist zulässig ab einer zweistündigen Störung der elektronischen Übermittlung einer Verdachtsmeldung sowie bei einer Erstmeldung.

Die Nutzung von "goAML Web" setzt voraus, dass Sie sich zuvor einmalig registrieren.  Die Registrierung ist seit dem 01.01.2024 für alle Verpflichteten gesetzlich notwendig:

  • Für die Registrierung  wählen Sie den Reiter "Registrieren" aus, tragen die benötigten Angaben in die Eingabefelder ein, laden die notwendigen Unterlagen hoch und betätigen die Schaltfläche "Registrierung absenden".
  • Anschließend wird die Registrierung durch die FIU geprüft und der Zugang freigeschaltet. Dabei werden Sie über sämtliche Schritte des Registrierungsprozesses mittels E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte Adresse informiert.

Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung dürfen Sie die zugrunde liegende Transaktion zunächst nicht durchführen. Ist eine Meldung abgeschickt, darf eine in diesem Zusammenhang stehende Transaktion frühestens dann ausgeführt werden, wenn

  • die FIU oder die Staatsanwaltschaft zugestimmt haben oder
  • der dritte Werktag verstrichen ist, nachdem Sie die Verdachtsmeldung versendet haben, ohne dass eine Untersagung durch FIU oder Staatsanwaltschaft erfolgt ist.

Fristen

Nach dieser Frist dürfen Sie die Transaktion durchführen, die der Meldung zugrunde liegt. Dies gilt jedoch nur, wenn in der Zwischenzeit keine Untersagung durch FIU oder Staatsanwaltschaft erfolgt ist.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung Ihrer Meldung kann unterschiedlich lange dauern. Eine direkte Rückmeldung erhalten Sie nicht. (1 bis 2 Werktage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Verifizierungsdokument (zum Beispiel Personalausweis- oder Reisepasskopie)
    • Je nach Verpflichtetenart weitere Unterlagen notwendig:
      • Verifizierung bei juristischer Person/Personengesellschaft: schriftliche Bestätigung der Identität der zu registrierenden hauptverantwortlichen Person durch das zur Vertretung berechtigte Organ
      • Verifizierung bei Verpflichteten mit Geldwäschebeauftragten: digitaler Registrierungsantrag und Bestellungsurkunde
      • Verifizierung bei natürlicher Person: digitaler Registrierungsantrag mit beglaubigter Unterschrift

Online-Verfahren

  • Zugang zum Webportal goAML

    Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Ihnen das Meldeportal "goAML Web" zur Verfügung. Für die Kommunikation mit der Finance Intelligence Unit (FIU) steht die im Webportal goAML integrierte Mailbox zur Verfügung. Die Registrierung ist seit dem 1.1.2024 für alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure verpflichtend.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:09.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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