Fremdrente; Informationen zur Beantragung

Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische ("fremde") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Folgenden Personengruppen können eine Fremdrente beantragen:

  • Anerkannte Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler, Umsiedler, Spätaussiedler, heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Für die Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler ist das Bundesverwaltungsamt Friedland zuständig. Die Anerkennung als Spätaussiedler muss selbst beantragt werden, die Anerkennung als Vertriebener (Zuzug vor 1993) erfolgt heute nur noch auf Antrag des Rentenversicherungsträgers.)
  • Hinterbliebene dieser Personen

Verfahrensablauf

Grundsätzlich müssen alle für die Rente bedeutsamen Zeiten, die im Herkunftsland zurückgelegt wurden, in Deutschland nachgewiesen werden. Ist das für bestimmte Zeiten nicht möglich, können diese auch glaubhaft gemacht werden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger, um abzuklären, welche Unterlagen erforderlich sind (siehe unter "Weiterführende Links").

Besondere Hinweise

Zahlt der Rentenversicherungsträger des Herkunftslandes eine Rente, deren Zeiten auch in Deutschland nach dem Fremdrentengesetz anerkannt wurden, wird die Rente des Herkunftslandes auf die Rente in Deutschland angerechnet.

Fristen

Die Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung für die rückwirkende Zuordnung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten zu einem Elternteil kann innerhalb eines Jahres nach dem Zuzug nach Deutschland abgegeben werden. 

Wurden im Herkunftsgebiet Kinder gemeinsam erzogen und gehört zwar der Vater, nicht aber die Mutter zum anspruchsberechtigten Personenkreis des FRG, ist eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Rente des Vaters möglich. Die Übertragung der Kindererziehungszeiten auf sein Versicherungskonto muss jedoch auch hier innerhalb eines Jahres nach Zuzug durch übereinstimmende Erklärung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten

    z.B. Arbeits- und Versicherungsbücher, Arbeitgeberbescheinigungen, oder sonstige geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Stand:20.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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