Immobilienverwaltung; Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern

Die Immobilienverwaltung im Freistaat Bayern gehört zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Immobilienangebote und - gesuche werden in der Regel in der Presse sowie im Internetauftritt der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlicht.

Beschreibung

Fristen

Die im Internetangebot der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlichten Objektbeschreibungen sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Über dabei einzuhaltende Fristen gibt die jeweilige Objektbeschreibung Auskunft.

Kosten

    • Mit einem Grunderwerb verbunden sind Notar- und Grundbuchkosten, ggf. Vermessungskosten sowie Grunderwerbsteuer. Weitere Verwaltungskosten, insbesondere für die Tätigkeit der Immobilienverwaltung, fallen i.d.R. nicht an.

    Weiterführende Links

    Stand:15.11.2023

    Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

    • Online-Verfahren, bayernweit
    • Online-Verfahren, lokal begrenzt
    • Formular, bayernweit
    • Formular, lokal begrenzt
    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
    • Kosten, bayernweit
    • Kosten, lokal begrenzt
    Bild zur Leistungsbeschreibung

    Für Sie zuständig

    Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.