Renteninformation; Anforderung
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
- Sie haben das 27. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
- Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.
Verfahrensablauf
Ihre Renteninformation erhalten Sie automatisch jährlich per Post, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Sie müssen keinen Antrag stellen. Sie können aber auch jederzeit eine Renteninformation formlos anfordern.
Wenn Sie Ihre Renteninformation per Post erhalten möchten, können Sie diese online ohne weitere Registrierungen anfordern:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“. Wählen Sie „Online-Dienste ohne Registrierung“ im Drop-Down-Menü und klicken Sie auf „Versicherungsunterlagen anfordern“
- Wählen Sie im Feld „Anforderung von…“ „Renteninformation“ und geben Sie die restlichen Daten an.
- Klicken Sie auf „Absenden“.
- Sie erhalten Ihre Renteninformation per Post.
Wenn Sie Ihre Renteninformation direkt online erhalten möchten, müssen Sie sich zuvor online registrieren:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenver-sicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
- Wählen Sie „Online-Dienste mit Registrierung“ im Drop-Down-Menü und folgen Sie den Anweisungen
- Anschließend wird Ihnen Ihre Renteninformation am Bild-schirm angezeigt. Ist Ihre Renteninformation allerdings gerade in Bearbeitung oder enthält unplausible Daten, erfolgt keine Bildschirmanzeige. Sie werden darüber informiert.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Onlineverfahren mit Registrierung: in der Regel keine
Onlineverfahren ohne Registrierung: etwa 7 Tage
Stand:28.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt