Voraussetzungen
Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt. Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Ein Projektträger organisiert die Projektgruppe, insbesondere Gruppenberatungen – ggf. auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort - zu einem der folgenden Schwerpunkte:
- Umweltmanagementsystem nach EMAS
- Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
- Umweltmanagement nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB)
- Umweltmanagement nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT)
Die Einführung eines Ressourcenmanagements kann im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT gefördert werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bei der Bewilligungsbehörde, der Regierung von Schwaben, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen von den Zuwendungsempfängern schriftlich einzureichen.
Regierung von Schwaben
SG 55.1
Fronhof 10
86152 Augsburg
Die Antragsunterlagen und Verwendungsnachweise können auch elektronisch übermittelt werden.
Bei einer elektronischen Übermittlung müssen Projektträger und Projektgruppenteilnehmer
- über ein BayernID-Konto in der Variante „Benutzername / Passwort“ verfügen (zur Registrierung),
- das Formblatt „BUMAP - Antrag auf Zuwendungsgewährung“ (siehe unter „Formulare“) herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und
- dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das Online-Verfahren (Link siehe unter „Online-Verfahren“) an die Regierung von Schwaben senden.
Bei Fragen im Zusammenhang mit BUMAP wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben unter der Telefonnummer 0821 327 2240 oder per E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de.