Anwendungsnahe Forschung und Entwicklung; Beantragung einer Förderung
Die Bayerische Forschungsstiftung fördert mit Zuschüssen anwendungsnahe technologieorientierte Forschungsprojekte, die in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein und sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
- Es muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner (in der Regel ohne Förderung) ist möglich.
- Die Antragsteller bzw. die Projektbeteiligten aus der gewerblichen Wirtschaft müssen in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder zinsverbilligt werden.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden.
- Aufgrund der gemeinnützigen Zweckbestimmung der Bayerischen Forschungsstiftung sind die Projektbeteiligten verpflichtet, die Ergebnisse der geförderten Vorhaben zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, aus dem geförderten Projekt hervorgegangene Lizenzen zu marktüblichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen zu vergeben.
Verfahrensablauf
Vor der Antragstellung
- Förderberatung an den Standorten in München und Nürnberg
- Idealerweise Einreichung einer unverbindlichen Projektskizze zur Abklärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Projekts
- Möglichkeit der Einreichung eines Antragsentwurfs zur strukturellen Vorabprüfung
Antragstellung
- Schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung
- Elektronisches Antragsformular für postalischen bzw. digitalen Versand oder Online-Antragsformular mit Nutzung eines ELSTER-Unternehmenskontos
- Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
- Allgemeine Angaben (u. a. Gegenstand, Antragsteller, Beteiligte, Kurzbeschreibung, Beginn und Dauer)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens
Entscheidungsverfahren
- Begutachtung durch stiftungsexterne, außerbayerische Fachgutachter
(Bewertungskriterien u. a. Relevanz und Originalität, Innovationshöhe, wissenschaftliches und wirtschaftliches Risiko, Schlüssigkeit des Arbeitsprogramms, Angemessenheit des Ressourcenaufwands, Zusammensetzung und Kompetenz des Konsortiums, Umsetzbarkeit und Verwertbarkeit der Ergebnisse) - Dreistufiges Entscheidungsverfahren in den Gremien der Forschungsstiftung (Wissenschaftlicher Beirat, Stiftungsvorstand, Stiftungsrat)
- Erlass des Bewilligungsbescheids
Fristen
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden. Projektbewilligungen erfolgen jeweils drei Mal pro Jahr, im März/April, Juni/Juli, November/Dezember.
Bearbeitungsdauer
In der Regel vergeht von der Einreichung des Antrags bis zur Bewilligung ein Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten.
Stand:18.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerische Forschungsstiftung
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