Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)
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Amt für Migration und Integration - Aufenthaltstitel Neue Karte - Antrag
Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren - noch gültigen - Aufenthaltstitel, zum Beispiel bei neuem Reisepass , Namensänderung, Defekt oder Verlust des Aufenthaltstitels. Eine neue Karte kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragt werden.
Kosten
- Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
- Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro
Stand:09.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt