Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels

Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.

Beschreibung

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

  • Amt für Migration und Integration - Aufenthaltstitel Neue Karte - Antrag

    Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren - noch gültigen - Aufenthaltstitel, zum Beispiel bei neuem Reisepass , Namensänderung, Defekt oder Verlust des Aufenthaltstitels. Eine neue Karte kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragt werden.

Kosten

    • Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
    • Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro

Weiterführende Links

Stand:09.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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