Wissenschaftliche Forschung; Beantragung einer Förderung für die Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- in Deutschland staatlich anerkannte Hochschulen,
- von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, das heißt Institute und Einrichtungen der
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
- Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.
- Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
- Bundeseinrichtungen mit Forschungs und Entwicklungs-Aufgaben (FuE)
Allgemein gilt:
- Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Innovationshöhe und Verwertungs beziehungsweise Anwendungspotenzial der angestrebten Innovation,
- Tragfähigkeit des Alleinstellungsmerkmals hinsichtlich des wissenschaftlichen Ansatzes und der erwarteten Anwendung im Sinne des Zuwendungszwecks,
- Validierungsfähigkeit der vorliegenden Forschungsergebnisse und Einordnung des Vorhabens in die Validierungsphase,
- Plausibilität der Validierungsziele im Hinblick auf die vorgesehene Verwertung beziehungsweise Anwendung,
- Angemessenheit des Arbeitsplans unter Berücksichtigung der Methodik sowie der durchgeführten Vorarbeiten und der Validierungsziele,
- Erfahrungen und Qualifikationen der antragstellenden Einrichtung sowie der einbezogenen Akteure (Projektteam),
- Realisierbarkeit angestrebter Verwertungs und Anwendungswege im Anschluss an die Validierung, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Partner,
- Tragfähigkeit des Konzepts zum Schutz des geistigen Eigentums,
- Qualität des Unterstützungskonzepts auch hinsichtlich der beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie
- Notwendigkeit der Zuwendung sowie Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien sowie der Bewertung durch die beteiligten Gutachterinnen und Gutachter wird der Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entscheiden.
Verfahrensablauf
Für die Förderung von Projekten in der Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" müssen Sie einen Antrag stellen.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal easyOnline. Den erforderlichen Link zu den Förderanträgen für VIP+ erhalten Sie auf Anfrage beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Rufen Sie das Internetportal easyOnline auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Nach einem Begutachtungsprozess durch einen externen Gutachterkreis erhalten Sie eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Fristen
Es gibt keine Frist. Anträge auf Förderung können fortlaufend gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Der Zuwendungsgeber entscheidet nach Förderempfehlung und abschließender Antragsprüfung über eine Förderung in der Regel nach weiteren 3 bis 6 Monaten. (3 bis 6 Monate)
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Das Förderverfahren ist 1-stufig angelegt.
Der Antrag muss enthalten:
- das für Ihr Vorhaben zutreffende Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift
- Vorhabenbeschreibung und Kurzdarstellung sowie
- Erklärungen der Akteurinnen und Akteure gemäß verpflichtendem Unterstützungskonzept.
Die Vorhabenbeschreibung mit den notwendigen Erklärungen muss die verbindlichen Anforderungen erfüllen, die im Leitfaden zur Antragstellung in der Fördermaßnahme VIP+ niedergelegt sind. Anträge, die den Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Mit der Abgabe der Antragsunterlagen werden die Richtlinien zur Fördermaßnahme VIP+ durch die antragstellende Person akzeptiert.
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:25.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Bildung und Forschung
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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