Betriebsnummer; Beantragung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie stellen erstmals einen versicherungspflichtig Beschäftigten oder eine versicherungspflichtig Beschäftigte in dem maßgeblichen Beschäftigungsbetrieb ein.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie Ihre Betriebsnummer elektronisch. Den Antrag können Sie selbst stellen oder jemand Dritten dazu beauftragen, zum Beispiel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. 

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Beantworten Sie die Einstiegsfragen in den Auswahlfeldern und folgen Sie dem Online-Formular durch den restlichen Antragsprozess. 
  • Die Betriebsnummer wird in den meisten Fällen sofort vergeben und angezeigt.
  • Zusätzlich erhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine postalische Bestätigung über die Betriebsnummer und die gespeicherten Stammdaten.

Hinweis: Wenn es Veränderungen in den Stammdaten gibt oder der Betrieb schließt, müssen Sie dies der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich elektronisch melden. Ihre Entgeltabrechnungssoftware löst in der Regel automatisch eine betreffende Meldung an die Bundesagentur für Arbeit aus, sobald Sie dort die entsprechenden Änderungen in den Stammdaten eingeben.

Besondere Hinweise

Verwenden Sie in den Meldungen zur Sozialversicherung bitte immer die Betriebsnummer desjenigen Beschäftigungsbetriebs, in dem die betroffene Arbeitskraft tatsächlich tätig ist. Ergeben sich Änderungen an den bei Antragstellung angegebenen betrieblichen Stammdaten, übermitteln Sie der Bundesagentur für Arbeit bitte die korrekten Angaben unverzüglich auf elektronischem Wege durch die Erfassung in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine Ausfüllhilfe. Eine falsche Betriebsnummernverwendung oder verspätete/unterlassene Änderungsmitteilungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Fristen

Regelfall: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb von 6 Wochen nach Beginn melden. Spätestens dann benötigen Sie eine Betriebsnummer.

Bearbeitungsdauer

Die Betriebsnummer wird Ihnen bei der elektronischen Beantragung in den meisten Fällen sofort angezeigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Folgende Mindestangaben müssen Sie leisten:

    • die Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt, einschließlich eventuell vorhandener Rechtsformzusätze,
    • nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vor- und Zunamen der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter,
    • nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: Vor und Zuname der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers,
    • Privathaushalt: Vor und Zuname des Haushaltsvorstandes,
    • die Beschäftigungsanschrift, also die aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind,
    • bei Bedarf eine abweichende Anschrift, die für die Postzustellung genutzt werden soll,
    • zusätzliche Kommunikationswege wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse,
    • wirtschaftlicher Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes,
    • die Unternehmensnummer der Unfallversicherung für das Unternehmen, dem der Beschäftigungsbetrieb angehört,
    • Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer) für Rückfragen zum Meldeverfahren dies können auch Kontaktdaten eines beauftragten Dienstleisters, zum Beispiel einer Steuerberatung, sein,
    • sofern innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Beschäftigten zur Sozialversicherung meldet: die Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle.

    In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit aber keine schriftlichen Nachweise, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Online-Verfahren

  • Betriebsnummer online beantragen

    Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Betriebe. Für den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer steht ein Formulardienst mit Frageassistenten und Hilfen zur Verfügung.

  • Online-Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer

    Betriebsnummern sind gemäß der gesetzlichen Verpflichtung elektronisch zu beantragen. Mit diesem Online-Antrag kann Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeit in einer Vielzahl von Sachverhalten die Betriebsnummer direkt online automatisiert vergeben und angezeigt werden.

Kosten

  • Keine

Rechtsbehelf

entfällt

Stand:21.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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