Arbeitslosigkeit; Meldung einer Veränderung der persönlichen Lage
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, müssen Sie diese melden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie beziehen Arbeitslosengeld.
- Ihre persönliche Lage ändert sich.
Verfahrensablauf
Sie können die Veränderungsmitteilung online, persönlich, schriftlich oder telefonisch abgeben. Sie bekommen dann per Post einen Bescheid, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Situation auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirkt.
Wenn Sie die Veränderungsmitteilung online einreichen möchten:
- Rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf, loggen Sie sich ein und füllen Sie das Änderungsformular direkt online aus.
Wenn Sie die Veränderungsmitteilung persönlich vor Ort einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und bringen Sie es zum Gesprächstermin mit Ihrer Agentur für Arbeit mit.
- Bringen Sie am besten gleich entsprechende Nachweise mit, wenn welche gefordert sind.
Wenn Sie die Veränderungsmitteilung schriftlich einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
- Sie können auch das Formular nutzen, das Sie bereits bei Ihrer Arbeitslosmeldung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bekommen haben.
- Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es per Post zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Wenn Sie die Veränderung telefonisch mitteilen möchten:
- Rufen Sie die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit an und halten Sie Ihre Kundennummer bereit.
Rechtsbehelf
Sollte aufgrund der mitgeteilten Veränderung/en ein Sie belastender Bescheid ergehen, besteht die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Stand:26.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt