Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Landau a.d.Isar)

Kosten

  • keine

Stand:25.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der Stadt Landau a. d. Isar

Für Sie zuständig

Stadt Landau a.d.Isar
Meldeamt

Hausanschrift
Oberer Stadtplatz 1
94405 Landau a.d.Isar

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Postanschrift
Oberer Stadtplatz 1
94405 Landau a.d.Isar

Telefon
+49 (0)9951 941-0

Telefax
+49 (0)9951 941-105