Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung; Auszahlung
Der Freistaat Bayern gewährt einen Bonus in Höhe von 3.000 Euro für einen Weiterbildungsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern oder für einen gleichgestellten Abschluss.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die Prüfung muss in Bayern mit Erfolg abgelegt worden sein.
- Andere Bewerber (Externenprüfung) und Teilnehmer an der Übersetzerprüfung oder Dolmetscherprüfung müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben
Verfahrensablauf
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen (= i.d.R. die Schulen und Fachakademien) ermittelt.
Bearbeitungsdauer
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern.
Erforderliche Unterlagen
-
Bestätigung des Arbeitgebers
(wenn kein Hauptwohnsitz in Bayern besteht)
-
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
(nach Aufforderung durch die zuständige Stelle)
Stand:04.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt