Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung bei der Handwerkskammer
            
            
                
                    
                        Sie müssen die Bestellung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine  Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie müssen die Bestellung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, z.B. Betriebsleitererklärung 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:09.05.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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