Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine  Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Fristen

Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen,

    z.B. Betriebsleitererklärung

Formulare

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)

  • Formular, lokal begrenzt: Erklärung zur Betriebsleitung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)

  • Änderung des Betriebsleiters melden

    Ihr Betrieb bekommt einen neuen Betriebsleiter oder eine Betriebsleiterin? Teilen Sie der Handwerkskammer für Mittelfranken die Änderung online mit.

    Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu diesem Online-Verfahren zu haben. Mehr dazu unter: Im Kundenportal registrieren: So geht's

  • Betriebsleiter meldet sein Ausscheiden aus dem Betrieb

    Betriebsleiter können der Handwerkskammer für Mittelfranken ihr Ausscheiden aus dem Betrieb mittels dieses Online-Formulars mitteilen.

    Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu diesem Online-Verfahren zu haben. Mehr dazu unter: Im Kundenportal registrieren: So geht's

Kosten

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Stand:08.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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