Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses

Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an kommunalen Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Schule in der Regel mit Abschlagszahlungen im Februar, Mai und August sowie einer Abrechnung inkl. Schlusszahlung im November des jeweiligen Jahres.

Fristen

Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten. 

Bearbeitungsdauer

Der Personalaufwandsträger bekommt im Regelfall bis spätestens Mitte November einen schriftlichen Bescheid.

Rechtsgrundlagen

Stand:05.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Landesamt für Schule

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