Musikausbildung; Informationen zum Studium an Musikhochschulen

Sie können sich über die Musikhochschulstudiengänge informieren.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium an einer Musikhochschule ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Begabung und Eignung. Die Hochschulen legen das Nähere über Form, Gegenstand und Dauer der Prüfung durch Satzung fest.

In den Studiengängen Kirchenmusik, Regie, Schauspiel, Gehörbildung, Musiktheorie oder eng verwandten Studiengängen ist darüber hinaus die allgemeine Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 der Qualifikationsordnung erforderlich. Bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung können die Hochschulen hiervon Ausnahmen zulassen, sofern mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen wird.

In den Studiengängen Lehramt an Gymnasien im Doppelfach Musik und in den Studiengängen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in einer Fächerverbindung mit dem Fach Musik ist darüber hinaus die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 der Qualifikationsverordnung oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 30 der Qualifikationsverordnung erforderlich.

 

Beim Studiengang Maskenbild ist darüber hinaus die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem künstlerisch-handwerklichen Ausbildungsberuf nachzuweisen.

Fristen

Auskünfte zu den Meldefristen erteilen die Hochschulen.

Kosten

  • Ein Beitrag an das jeweilige Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag sind zu entrichten.

Weiterführende Links

Stand:01.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Für Sie zuständig

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